Der Mieter bekommt von der Hausverwalterin einen Hausschlüssel. Hierfür muss eine Kaution von 200,- € (durch Überweisung auf oben
genanntes Konto) beim Vermieter eingegangen sein. Nach Ende der Mietzeit muss der Schlüssel an die Verwalterin zurück gegeben werden. Die beim Vermieter hinterlegte Kaution wird
zurück überwiesen, wenn das Haus ordnungsgemäß hinterlassen und der Schlüssel bei der Hausverwalterin abgegeben wurde. Die Endreinigung des Hauses wird durch die
Verwalterin durchgeführt. Das Haus muss besenrein hinterlassen werden, Müll ist zu entsorgen, die Küche incl. Herd, Mikrowelle und Kühlschrank muss sauber sein, das Geschirr
muss gespült und abgetrocknet in den Küchenschränken stehen. Die Betten sind abzuziehen.
Der Vermieter haftet weder für Personenschäden noch für das Eigentum der Mieter. Der Mieter verzichtet insoweit auf etwaige
Schadenersatzansprüche. Wird die Mietzahlung laut Zahlungsbedingungen nicht geleistet, wird das Haus nicht übergeben.
Haustiere sind nicht erlaubt. Rauchen im Haus ist ebenfalls nicht gestattet. Beschädigungen sind der Verwalterin zu melden.
Weitere Nebenabreden sind nicht getroffen. Sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages
unwirksam sein, wird sie durch eine dem Willen der Parteien entsprechende anderweitige Bestimmung ersetzt. Der Vertrag im übrigen wird hierdurch nicht unwirksam. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bad Saulgau.
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